Altersleistungen
PERSÖNLICHE BERATUNG
Es war der Wille des Stiftungsrates, dass die angeschlossenen Ärzte bei der Wahl der Altersrente von einer persönlichen Beratung durch Vorsorgespezialisten profitieren können.
Wenn Sie eine Altersrentensimulation beantragen oder in den Ruhestand treten möchten, füllen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular im Abschnitt Ruhestand auf der Ebene aller Formulare aus.
ALTERSKAPITAL
Sie haben einen Monat Zeit, um Ihr gesamtes Altersguthaben ab 58 Jahren bis zum 70. Lebensjahr als Kapital zu beziehen. Achtung: Wenn Sie in den letzten 3 Jahren Rückkäufe getätigt haben, bitten wir Sie, sich mit unserem Team in Verbindung zu setzen.
LEIBRENTEN, DIE VON DER STIFTUNG FINANZIERT WERDEN
Versicherte, die das Rentenalter erreichen (Art. 4 Abs. 2), haben Anspruch auf eine lebenslange Altersrente. Die Altersrenten werden allein aus dem Altersguthaben des Rentners finanziert und nicht von den anderen aktiven Mitgliedern. Dementsprechend hat die Stiftung die für jeden Rentner angesammelten Gelder an die Retraites Populaires übertragen, die die lebenslange Rente vertraglich garantieren.
ALTERSRENTENLÖSUNGEN
Die Aromed-Stiftung bietet verschiedene Arten von Renten mit oder ohne Rückerstattung im Todesfall an, um den Bedürfnissen der Ärzte bestmöglich gerecht zu werden.
- Versicherte Person: der Versicherte
- Beim Tod der versicherten Person erhalten die Erben das ursprünglich investierte Kapital abzüglich der zuvor gezahlten garantierten Renten.
Nur die Stiftung für die Vorsorge zugunsten AROMED bietet die Möglichkeit, auf diese Weise sein Vermögen für die Erben zu behalten.
- Versicherte Personen: der/die Versicherte und Ehepartner/in.
- Beim Tod des Versicherten werden die Renten weiterhin an den Ehepartner/die Ehepartnerin gezahlt, mit einer frei wählbaren Rentenumkehr (von 60 bis 100%).
- Beim Tod der letzten überlebenden versicherten Person während des 15-Jahres-Zeitraums wird die Rente bis zum Ablauf der 15 Jahre weiter an den/die Begünstigte(n) gezahlt.
- Versicherte Personen: die versicherte Person und Ehepartner/in.
- Beim Tod des/der Versicherten werden die Renten weiter an den/die Ehepartner/in gezahlt, wobei die Renten zu 60% umkehrbar sind.
- Beim Tod der letzten überlebenden versicherten Person fällt der Rentenanspruch weg.
Der Rentenplan C steht nur Versicherten offen, die der Stiftung vor Vollendung des 60. Lebensjahres beigetreten sind, und der Anteil des Altersguthabens, der für diese Rente verwendet wird, darf nicht mehr als CHF 500.000 betragen.