SEITE VORSORGELÖSUNGEN

Die Vorsorgelösungen

Die Aromed-Stiftung bietet Vorsorgelösungen an, um Ärzte auf ihrem privaten wie auch beruflichen Lebensweg zu begleiten.

FÜR WEN?

Alle selbstständigen Personen, die sich vor dem 50. Geburtstag neu selbstständig gemacht haben

WICHTIGSTE INFORMATIONEN

Der versicherte Risikolohn ist in der Summenversicherung in Höhe von 147.000 CHF.
Der versicherte Sparlohn ist auf den versicherten Risikolohn begrenzt, d.h. auf 147.000 CHF.

ALTERSGUTSCHRIFTEN

Die jährlichen Altersgutschriften (Sparbeiträge) werden in % des versicherten Sparlohns berechnet. Die Tabelle sieht wie folgt aus:

ALTER ALTERSGUTSCHRIFTEN
18 – 19 0%
20 – 34 5%
35 – 44 9%
45 – 54 13%
55 – 70 17%

VERSICHERTE LEISTUNGEN

Die versicherten Leistungen sind folgende:

  • Invalidenrente (Art. 36): 60% des versicherten Risikolohns, d.h. CHF 88.200.- (im Jahr 2023), Leistung wird nach einer Wartefrist von 24 Monaten ausbezahlt.
  • Befreiung der Beitragszahlungen (Art. 55): Wartefrist von 3 Monaten. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist alimentiert die Stiftung das Altersguthaben auf der Basis des versicherten Risikolohns.
  • Rente für den überlebenden Ehegatten (Art. 42) und Rente für den überlebenden Konkubinatspartner (Art. 44): 30% des versicherten Risikolohns, d.h. CHF 44.100.- (im Jahr 2023).
  • Invaliden-Kinderrente (Art. 41) und Waisenrente (Art. 45): 8% des versicherten Risikolohns, d.h. CHF 11.760.- (im Jahr 2023).
  • Todesfallkapital(Art. 46): Mit Rückerstattung des zum Zeitpunkt des Todes angesammelten Altersguthabens.
  • Zusätzliches Todesfallkapital (Art. 46): 200% des versicherten Risikolohns, d.h. CHF 294.000.- (im Jahr 2023)

Die Leistungen sind bei Krankheit und Unfall gedeckt. Abweichend von den Bestimmungen in Art. 21 werden die versicherten Leistungen nicht wegen der Koordination mit anderen Versicherungen oder wegen Überentschädigung gekürzt (Summen- und nicht Schadensversicherung).

DIE VERWALTUNGSKOSTEN

Während der Mitgliedschaft in diesem Plan werden die Verwaltungskosten vollständig von der Stiftung getragen.

FÜR WEN?

Selbstständige Ärzte einschließlich für juristische Personen (AG / GmbH)

ALTERSGUTSCHRIFTEN

Die jährlichen Altersgutschriften (Sparbeiträge) werden in % des versicherten Sparlohns berechnet. Sie werden in der Mitgliedschaftsvereinbarung nach den 4 Grundmodulen und 2 Zusatzoptionen festgelegt. Die Tabelle sieht wie folgt aus:

ALTER BASISBONIFIKATIONEN ZUSÄTZLICHE BONIFIKATIONEN (OPTIONAL)
(optionnelles)
modul 1 modul 2* modul 3 modul 4 modul 5 Option +2.5% Option +5%
18 – 19 0% 0% 0% 0% 0% +0% +0%
20 – 24 7% 5% 8% 0% 0% +0% +0%
25 – 34 7% 5% 8% 20% 15% +2.5% +5%
35 – 44 10% 9% 12% 20% 15% +2.5% +5%
45 – 54 15% 13% 16% 20% 25% +2.5% +5%
55 – 70 18% 17% 20% 20% 25% +2.5% +5%

* Variante wird nur mit einer zusätzlichen Bonifikationsoption akzeptiert oder wenn der versicherte Sparlohn dem Jahreslohn/-einkommen entspricht.

VERSICHERTE LEISTUNGEN NACH WAHL

Die versicherten Leistungen werden in % des versicherten Risikolohns berechnet. Sie werden in der Mitgliedschaftsvereinbarung nach folgenden Optionen festgelegt:

  • Invalidenrente (Art. 36): Mögliche Skala zwischen 20%* und 70% in Tranchen von 10%, Leistung wird nach einer Wartefrist von 24 Monaten ausbezahlt.
  • Befreiung der Beitragszahlung (Art. 55): Wartezeit von 3, 6, 12 oder 24 Monaten.
  • Rente für den überlebenden Ehegatten (Art. 42) und Rente für den überlebenden Konkubinatspartner (Art. 44): Mögliche Skala zwischen 10%* und 60% in Tranchen von 5%.
  • Invaliden-Kinderrente (Art. 41) und Waisenrente (Art. 45): Mögliche Skala zwischen 4%* und 12% in Tranchen von 2%.
  • Todesfallkapital (Art. 46): Mit oder ohne Rückerstattung des zum Zeitpunkt des Todes angesammelten Altersguthabens.
  • Zusätzliches Todesfallkapital** (Art. 46): Mögliche Skala zwischen 0% und 500% in Tranchen von 50%.

* Varianten werden nur akzeptiert, wenn der versicherte Risikolohn dem Jahreslohn/-einkommen entspricht.

** Die maximale Höhe des zusätzlichen Todesfallkapital liegt bei:

  • 500%, wenn die versicherte Rente des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners höchstens 30% beträgt,
  • 400%, wenn die Rente des überlebenden versicherten Ehegatten/Lebenspartners 35% bis 40% beträgt,
  • 350%, wenn die Rente des überlebenden versicherten Ehegatten/Lebenspartners 45% bis 50% beträgt,
  • 300%, wenn die Rente des überlebenden versicherten Ehegatten/Lebenspartners 55% beträgt,
  • 0%, wenn die Rente des überlebenden versicherten Ehegatten/Lebenspartners 60% beträgt.

Die oben genannten Leistungen sind bei Krankheit und Unfall gedeckt. Die Anschlussvereinbarung kann die Deckung bei Unfall ausschließen. In jedem Fall ist die Befreiung von der Beitragszahlung bei Krankheit und Unfall immer gewährleistet.

VERSICHERTE LEISTUNGEN NACH DEM RENTENALTER (ART. 31)

Bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus, d.h. 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer, kann die versicherte Person die Vorsorge bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, höchstens aber bis zum vollendeten 70. Lebensjahr beibehalten. Standardmäßig werden während dieser Verlängerungsperiode keine Risikoleistungen versichert.

Die Anschlussvereinbarung kann eine Risikodeckung mit einem Todesfallkapital in der Höhe von 300% des versicherten Sparlohns, jedoch höchstens CHF 600.000, vorsehen.